Kapitalmarktrecht

Kapitalmarkrecht

Landgericht Würzburg verurteilt unter dem 10.04.2014 einen Finanzberater wegen Schadensersatzes aufgrund einer Anlagenfalschberatung im Hinblick auf die „ALBIS Capital AG & Co. KG“.

Der Anleger beteiligte sich Mitte 2005 an der „ALBIS Capital AG & Co. KG“. Der Berater sicherte bei einer Anlagezeit von mindestens 10 Jahren eine Kapitalverdoppelung zu. Von der gezeichneten Anlagesumme sollen jährlich 10 % wieder angelegt werden. Daraufhin unterzeichnete der Anleger die Beteiligung an der „ALBIS Capital AG & Co. KG“.

Durch ein Rundschreiben 2012 erfuhr der Anleger von den Liquidationsproblemen der „ALBIS Capital AG & Co. KG“. Auch die Möglichkeit des Totalverlustes und das Zustandekommen weiterer Kosten wurden dem Anleger erst durch das Schreiben bekannt. Daraufhin klagte er, vertreten durch die Kanzlei Strauch & Diehl,  vor dem Landgericht Würzburg gegen den Berater.

Das Landgericht kam durch die Beweisaufnahme auf folgendes Ergebnis:

Mögliche Verluste, bis hin zu einem Totalverlustrisiko, wurden nicht hinreichend dargelegt. Unstreitig fand auch keine Aufklärung hinsichtlich der Nachschusspflichten statt. Der Prospekt wurde dem Anleger erst nach der Zeichnung ausgehändigt. Der Berater hatte  seine Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verletzt. Er konnte dem Gericht nicht substantiiert schildern, wie seine Beratung im Einzelfall ausgesehen hat. Die Klage aufgrund der Falschberatung war begründet. Der Berater wurde verurteilt Schadensersatz zu leisten.

Das Landgericht Würzburg folgte damit dem Bundesgerichtshof. Dieser vertritt seit Jahren die Auffassung, dass Finanzberater sich in Schadensersatzprozessen nicht einfach darauf zurückziehen können, den klägerischen Vortrag zu bestreiten. Vielmehr haben Finanzberater die Pflicht, den Inhalt ihrer Beratung vor Gericht darzustellen. Andernfalls laufen sie Gefahr den Prozess zu verlieren.

Landgericht Bochum weist Klage der ALAG zurück!

Bankrecht - KapitalmarktrechtDas Landgericht Bochum hat  unter dem  10.04.2014 eine Klage der „ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG“ auf Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen gegen eine Anlegerin abgewiesen.

Die Anlegerin, vertreten durch die Kanzlei Strauch & Diehl, beteiligte sich 2002 und 2004 am Leasingfonds „ALAG“. Dieser wurde von dem Emissionshaus „Rothmann & Cie AG“ emittiert. Der Vermittler versprach der Anlegerin jährliche Zinsen in Höhe von 10 % des angelegten Geldes und eine Verdoppelung des eingesetzten Kapitals. Die Anlegerin unterzeichnete die Beteiligung an der „ALAG“. Dabei handelte es sich um eine höchst risikoreiche Geldanlage.

Die „ALAG“ informierte im Sommer 2009 eine Vielzahl der Anleger über die Insolvenz.  Die Anleger verloren nicht nur ihr eingesetztes Kapital, sondern sollten auch die ohnehin niedrigen Ausschüttungen an die Gesellschaft zurückzahlen. Auch die Anlegerin wurde dazu aufgefordert. Diese weigerte sich. Dagegen klagte die „ALAG“ vor dem Landgericht Bochum.

Der Bochumer Richter beurteilte die geforderten Rückzahlungen als treuwidrig. Die Klage der „ALAG“ hatte keinen Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.