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Pflichtteil für Kinder – Ansprüche, Berechnung und Durchsetzung

Der Pflichtteil für Kinder ist ein wichtiges Thema im Erbrecht, das den gesetzlichen Mindestanspruch auf einen Teil des Nachlasses sichert. Auch wenn ein Erblasser seine Kinder im Testament von der Erbfolge ausschließt, steht ihnen in vielen Fällen ein Pflichtteil zu. Wir informieren Sie, welche Voraussetzungen für den Pflichtteil für Kinder und andere Angehörige gelten, wie die Höhe des Anspruchs berechnet wird und wie Sie den Pflichtteil geltend machen können.

Was ist der Pflichtteil für Kinder?

Nach deutschem Erbrecht haben leibliche und adoptierte Kinder ein gesetzliches Anrecht auf einen Pflichtteil, selbst wenn sie vom Erbe ausgeschlossen sind. Der Pflichtteil ist ein Anteil des Nachlasses, den Kinder des Erblassers, anders als Stiefkinder, einfordern können, um nicht vollständig enterbt zu werden. Er beträgt laut § 2303 Absatz 1 Satz 2 BGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den ein Kind gemäß der Erbfolge erhalten würde.

 

Warum haben Kinder einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil schützt Kinder und andere nahe Angehörige wie Eltern oder Ehepartner des Erblassers vor kompletter Enterbung. Dies ist im Gesetz festgelegt, um eine faire Versorgung der engsten Familienmitglieder sicherzustellen, selbst wenn der Erblasser ein Testament hinterlässt, das Kinder von der Erbfolge ausschließt. Für den Pflichtteil spielt es keine Rolle, ob das Kind ehelich oder unehelich ist.

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Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

Die Höhe des Pflichtteils für einzelne Erben ist im Einzelfall davon abhängig, wie viele Pflichtteilsberechtigte es gibt. Grundsätzlich beträgt der Pflichtteil für Kinder die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispiel: Hat der Erblasser zwei Kinder und hinterlässt keinen Ehepartner, beträgt der gesetzliche Erbteil für jedes Kind 50 % des Nachlasses. Der Pflichtteil würde demnach bei der Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils liegen, also bei 25 % pro Kind. Sollten weitere Pflichtteilsberechtigte vorhanden sein, wie etwa ein Ehepartner, wird der Pflichtteil der Kinder entsprechend angepasst.

Wichtig ist, dass der Pflichtteil in Geld auszuzahlen ist – das bedeutet, dass Kinder, die ihren Pflichtteil einfordern, in der Regel keine Sachwerte erhalten, sondern eine finanzielle Auszahlung ihres Anteils.

 

Verzicht und Entziehung des Pflichtteils für Kinder

Kinder können auf den Pflichtteil verzichten, was jedoch notariell festgehalten werden muss. Ebenso kann der Erblasser den Pflichtteil entziehen, jedoch nur in besonders schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel bei schweren Straftaten gegen den Erblasser.

Auch das Berliner Testament, beim dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, führt häufig zur Enterbung der Kinder beim Tod des ersten Elternteils. Um den überlebenden Ehepartner abzusichern, wird häufig eine Pflichtteilsstrafklausel eingebaut, damit Kinder ihren Pflichtteil nicht nach dem Tod des ersten Elternteils einfordern, sondern erst, wenn beide Elternteile verstorben sind.

 

Wie können Kinder ihren Pflichtteil einfordern?

Kinder müssen aktiv werden, um ihren Pflichtteil zu erhalten, da dieser nicht automatisch ausgezahlt wird. Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Frist einhalten: Der Pflichtteilsanspruch muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis vom Erbfall geltend gemacht werden.
  2. Pflichtteilsanspruch schriftlich geltend machen: Kinder sollten ihren Pflichtteilsanspruch schriftlich an die Erben richten und eine Bestätigung verlangen.
  3. Nachlassaufstellung verlangen: Es besteht ein Anspruch auf eine detaillierte Auskunft über den Nachlass, um die Pflichtteilshöhe berechnen zu können.
  4. Pflichtteil berechnen lassen: Bei komplexen Nachlässen empfiehlt sich eine professionelle Beratung, um den genauen Pflichtteil zu ermitteln.
  5. Auszahlung verlangen: Nach der Berechnung kann die Auszahlung des Pflichtteils gefordert werden.

Wird diese Forderung auf eine Auszahlung des Pflichtteils ignoriert, können Kinder ihren Anspruch auf dem Klageweg durchsetzen. Es ist auf jeden Fall ratsam, frühzeitig zu handeln und sich gegebenenfalls juristische Unterstützung zu holen, etwa durch einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Aschaffenburg wie Achim Strauch.

Juristische Beratung bei Fragen zum Pflichtteil für Kinder

Der Pflichtteil für Kinder sichert gesetzliche Ansprüche auch dann, wenn im Testament eine Enterbung ausgesprochen wurde. Bei der Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs, der Bewertung des Nachlasses und bei Streitigkeiten unter Erben unterstützt Sie Achim Strauch, Fachanwalt für Erbrecht in Aschaffenburg, umfassend und zielgerichtet. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

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