Kreditsicherung: Ein Rechtsanwalt prüft Verträge auf Wirksamkeit und Risiken
Die Kreditsicherung ist ein zentrales Thema im Bank- und Finanzrecht. Ob bei Immobilienfinanzierungen, Unternehmenskrediten oder privaten Darlehen – wer Geld verleiht, möchte sich absichern. Gläubiger, insbesondere Banken, verlangen daher Sicherheiten, um sich gegen Zahlungsausfälle zu schützen. Fachanwalt Achim Strauch aus Aschaffenburg berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um Bürgschaft, Hypothek sowie Grundschuld und prüft, ob Ihre Verpflichtung auch rechtlich Bestand hat. Wenden Sie sich zum Thema Kreditsicherung jetzt an unseren Rechtsanwalt!
Warum ist Kreditsicherung so wichtig? Ihr Rechtsanwalt informiert
Wer einem Dritten Geld leiht, erwartet die Rückzahlung. Doch was passiert, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird? Hier kommen Sicherheiten ins Spiel: Sie verschaffen Gläubigern eine rechtliche Handhabe, um offene Forderungen abzusichern oder notfalls zu verwerten. Klassische Beispiele sind die Grundschuld, die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen (z. B. Fahrzeuge oder Maschinen) oder das Pfandrecht. Auch Lebensversicherungen, Forderungen oder Immobilien können im Zuge der Sicherungsabtretung eingebracht werden. Für Banken ist diese Absicherung meist Voraussetzung für die Kreditvergabe. Dies ist insbesondere bei hohen Kreditsummen sogar verpflichtend, um das jeweilige Darlehen überhaupt zu bekommen Aber auch private Kreditgeber oder Unternehmen sollten sich mit der Kreditsicherung auskennen, wenn sie Geld verleihen.
Was versteht man unter Kreditsicherheit?
Unter einer Kreditsicherheit versteht man ein rechtliches Mittel, mit dem sich ein Kreditgeber gegen das Risiko absichert, dass ein Kreditnehmer seine Schulden nicht zurückzahlen kann. Die Kreditsicherheit dient also als Absicherung für den Gläubiger, um im Falle eines Zahlungsausfalls dennoch an sein Geld zu kommen – etwa durch Nutzung eines Vermögenswerts oder durch Inanspruchnahme eines Dritten.
Welche Arten der Kreditsicherung gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen personellen und dinglichen Sicherheiten. Bei Personalsicherheiten steht ein Dritter ein, sodass eine andere Person zusätzlich zum Schuldner haftet. Beispiele für Personalsicherheiten sind:
- Bürgschaft: Eine dritte Person verpflichtet sich, für die Rückzahlung des Kredits einzustehen, wenn der Schuldner nicht zahlen kann.
- Garantie: Der Garant sichert die Zahlung unabhängig vom tatsächlichen Bestehen der Schuld zu, meist auf erstes Anfordern.
- Schuldschein: Ein schriftliches Schuldanerkenntnis, das dem Gläubiger als Beweis- und Vollstreckungsgrundlage dient.
- Schuldbeitritt: Eine weitere Person tritt neben dem Hauptschuldner in die Verpflichtung ein und haftet gleichrangig mit.
Realsicherheiten oder dingliche Sicherheiten hingegen beziehen sich auf Vermögensgegenstände. Dazu zählen:
- Hypothek: Dabei handelt es sich um die klassische Kreditsicherheit im Immobilienbereich.
- Grundschuld: Diese ist flexibler als die Hypothek und besonders im Bankwesen verbreitet.
- Pfandrecht: Absicherung durch Verpfändung beweglicher Sachen oder Rechte.
- Sicherungsübereignung: Eigentum geht an den Gläubiger über, der Besitz bleibt beim Schuldner.
- Sicherungsabtretung: Forderungen oder Rechte werden zur Absicherung abgetreten.
- Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.
Welche Form im Einzelfall die beste ist, hängt von den Vertragsparteien, dem Wert der Sicherheit und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Ein auf dem Gebiet der Kreditsicherung versierter Fachanwalt kann Sie diesbezüglich kompetent beraten.
Risiken bei Kreditsicherheiten – typische rechtliche Fallstricke
Immer wieder entsteht in der Praxis Streit bezüglich einer Kreditsicherung. Ein Rechtsanwalt muss dann klären, ob die Bürgschaft formwirksam vereinbart wurde, ob die Grundschuld korrekt im Grundbuch eingetragen ist und ob ein wirksames Pfandrecht vorliegt. Auch unwirksame Sicherungszweckerklärungen oder eine Überbesicherung ohne Freigabeklausel können zu Problemen führen. Bei einer Insolvenz des Schuldners kann es auch zu Anfechtungen nach § 129 InsO kommen. Um Formfehler zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig einen Anwalt konsultieren. Als Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Aschaffenburg kann Achim Strauch dafür sorgen, dass Ihre Verträge keine unzulässigen Klauseln enthalten und rechtlich nicht angreifbar sind.
Juristische Unterstützung bei der Absicherung von Krediten
Von der Auswahl geeigneter Sicherheiten über die Prüfung der rechtlichen Wirksamkeit bestehender Verträge bis hin zur Gestaltung rechtssicherer Verträge – ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt seine Mandanten rund um die Kreditsicherung auf mehreren Ebenen. Besonders bei komplexen oder risikobehafteten Konstellationen – wie der Globalzession, dem Eigentumsvorbehalt in Lieferverträgen oder der Absicherung innerhalb familiärer Beziehungen – sorgt Achim Strauch dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben sowie die aktuelle Rechtsprechung eingehalten werden. Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn es um Bürgschaftserklärungen, Sicherungszweckvereinbarungen oder Pfandrechtsabreden geht.
Im Streitfall vertritt der Anwalt die Interessen seiner Mandanten außergerichtlich und vor Gericht, etwa bei der Durchsetzung von Sicherungsrechten oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen. So trägt er entscheidend dazu bei, finanzielle Risiken zu minimieren und die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Ernstfall zu sichern.
Kreditsicherung: Beratung durch Rechtsanwalt Achim Strauch
Sie möchten sich zur Kreditsicherung von einem Rechtsanwalt beraten lassen oder bestehende Vereinbarungen prüfen? Unsere Kanzlei in Aschaffenburg unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen. Ob private Kreditsicherung, geschäftliche Finanzierung oder komplexe Sicherungsabtretung – profitieren Sie von unserer fundierten Beratung. Dank jahrelanger Erfahrung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht ist Fachanwalt Achim Strauch der richtige Ansprechpartner von der Vertragsprüfung bis zur gerichtlichen Geltendmachung.
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