Kapitalmarktrecht
Nach den Insolvenzanträgen der Future Business KGaA und der Prosavus AG am 13. November 2013 meldet auch die ecoConsort AG Insolvenz an. Damit weitet sich der Finanzskandal um Infinus weiter aus, bei dem die Staatsanwaltschaft Dresden gegen mehrere Infinus-Manager und Aufsichtsräte wegen Betrugsverdachts ermittelt.
Die ecoConsort AG sammelte Gelder der Anleger durch Orderschuldverschreibungen und nutzte diese für nachhaltige Investments. Bis Ende März 2013 sollen Anleger rund 28 Millionen Euro investiert haben. Durch die Insolvenz der ecoConsort AG könnte Anlegern nun der Totalverlust drohen.
Dennoch bestehen Chancen für betroffene Anleger:
Der Bundesgerichtshof stellt klare Grundregeln zur korrekten Finanzberatung auf. Die Beratung hat vollständig, korrekt und verständlich zu erfolgen, ansonsten können Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. Vermittler geltend gemacht werden. Auch die Firma für die er auftritt wäre gegebenenfalls zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer sich an der ecoConsort AG oder einer anderen Gesellschaft der Infinus-Gruppe beteiligt hat, sollte seinen Fall umgehend prüfen lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Strauch & Diehl vertritt Anleger gegen diverse Berater und Vermittler, welche die Beteiligungen an der ecoConsort AG empfohlen haben.