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Allgemeines Zivilrecht

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Das allgemeine Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht, auch bürgerliches Recht oder Privatrecht genannt, regelt die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, sei es natürliche oder juristische Personen. Es bildet damit einen Gegensatz zum öffentlichen Recht und Strafrecht, die sich mit den Beziehungen zwischen Staat und Bürger und mit strafbaren Handlungen befassen.

Der private Vertrag als zivilrechtliches Gestaltungsmittel

Eines der wichtigsten Gestaltungsmittel im Zivilrecht ist der private Vertrag. Dieser ermöglicht es den Parteien, ihre Rechtsbeziehungen individuell zu regeln und ihre Rechte und Pflichten festzulegen. Dabei können sie weitgehend autonom über den Inhalt und die Modalitäten des Vertrags entscheiden.

Anwalts-Kanzlei Strauch & Diehl

Die Gliederung des Zivilrechts

Das Zivilrecht gliedert sich in das allgemeine Zivilrecht, auch bürgerliches Recht oder Privatrecht genannt, und das sonstige Privatrecht oder Sonderprivatrecht. Das allgemeine Zivilrecht umfasst die grundlegenden Regelungen des Zivilrechts, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Hier werden unter anderem die Rechtsbeziehungen der Personen, die Regelungen zu Sachen und die Vorschriften zu Schuldverhältnissen behandelt. Das sonstige Privatrecht hingegen beinhaltet detaillierte Regelungen in speziellen Rechtsgebieten wie dem Handelsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und anderen.

Die Bedeutung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Gesetzbuch des deutschen Zivilrechts und enthält die grundlegenden Regelungen für das allgemeine Zivilrecht. Es ist in fünf Bücher unterteilt, die die verschiedenen Bereiche des Zivilrechts abdecken. Das BGB dient als Grundlage für zahlreiche zivilrechtliche Verträge und Rechtsstreitigkeiten und bildet die rechtliche Grundlage für das Zusammenleben und die Geschäftsbeziehungen in der Gesellschaft.

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Die Besonderheiten des sonstigen Privatrechts

Neben dem allgemeinen Zivilrecht gibt es das sonstige Privatrecht oder Sonderprivatrecht, das spezielle Regelungen in verschiedenen Rechtsgebieten enthält. Das Handelsrecht beispielsweise regelt die Rechtsbeziehungen im Handelsgeschäft, das Arbeitsrecht behandelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern. Diese speziellen Rechtsgebiete enthalten oft detaillierte Regelungen und Besonderheiten, die auf die jeweiligen Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten zugeschnitten sind.

Die Rolle des Zivilrechts in der Gesellschaft

Das Zivilrecht spielt eine zentrale Rolle in der Gesellschaft, da es die Grundlage für die rechtlichen Beziehungen zwischen den Bürgern und Unternehmen bildet. Es schafft Rechtssicherheit und ermöglicht es den Parteien, ihre Rechte und Pflichten zu kennen und durchzusetzen. Das Zivilrecht bietet einen Rahmen für den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen, den Schutz von Eigentum und Vertragsfreiheit sowie die Regelung von persönlichen Beziehungen wie Ehe, Familie und Erbrecht. Durch die Einhaltung des Zivilrechts wird das Zusammenleben in der Gesellschaft geordnet und Konflikte können auf rechtlichem Wege gelöst werden.

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In allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts ist es entscheidend, einen vertrauenswürdigen und erfahrenen Rechtspartner an Ihrer Seite zu wissen. Die Kanzlei Strauch und Diehl in Aschaffenburg bietet Ihnen umfassende Rechtsberatung und Vertretung in einem breiten Spektrum zivilrechtlicher Angelegenheiten. Ob Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen oder Eigentumsfragen – wir sind Ihr zuverlässiger Partner.

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