Arzthaftungsrecht

Sowohl Privatpatienten, als auch gesetzlich krankenversicherte Patienten werden aufgrund eines zivilrechtlichen Behandlungsvertrages behandelt. Fehler von Ärzten entstehen häufig im Rahmen der Aufklärung des Patienten, aber auch bei der Behandlung selbst.

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Problemen im Rahmen des Arzthaftungsrechts:

  • Wir prüfen etwaige Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler
  • Wir führen die außergerichtlichen Verhandlungen mit Ärzten und     Haftpflichtversicherern
  • Wir realisieren Ihre Auskunftsansprüche und ziehen die Krankenunterlagen bei
  • Wir helfen bei der Auswahl eines außergerichtlichen Sachverständigen
  • Wir vertreten Sie im Rahmen von Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozessen

Rechtsanwälte: Jutta Diehl / Achim Strauch

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