Landgericht Koblenz verurteilt Dohr & Kappes zum Schadenersatz
Das Landgericht Koblenz hat die Herren Oliver Dohr und Jörg Kappes unter dem 02.04.2020 zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Das Landgericht Koblenz sah in der Beweisaufnahme für erwiesen an, dass die Herrn Dohr und Kappes den Kläger durch falsche Angaben dazu brachten, einer Gesellschaft namens KET Ecolife Holding GmbH beizutreten. Unter anderem sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Herren Dohr & Kappes gegenüber dem Kläger falsche Angaben im Rahmen des Beratungsgesprächs gemacht haben. Die Beklagten – so das Landgericht Koblenz – hätten gegenüber dem Kläger Auskunftspflichten verletzt. Das Landgericht vertritt die Auffassung, dass die Herren Dohr und Kappes den Kläger falsch beraten haben.
Es verurteilte die Beklagten zur Zahlung von über 100.000,00 €.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unterzeichner: Achim Strauch
Ehemaliger Präsident der Deutschen Policenaufwertung AG zum Schadenersatz verurteilt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten der Deutschen Policenaufwertung AG verurteilt, an einen Anleger dieser Gesellschaft über 23.000,00 € zu zahlen. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften nicht besaß. Daraus resultierte der Schadenersatzanspruch des klagenden Verbrauchers.
Der Kläger hatte im Jahre 2012 einen Kauf- und Abtretungsvertrag mit der Deutschen Policenaufwertung AG abgeschlossen. Diese Gesellschaft kaufte den Lebensversicherungsvertrag des Klägers und sicherte diesem zu, den Kaufpreis im Jahre 2029 in Höhe von 150 % der Kaufpreissumme zurückzuerstatten.
Das Landgericht Frankfurt am Main stellte fest, dass dies ein Geschäft ist, welches nur Kreditinstitute oder Institute tätigen dürfen, welche eine Erlaubnis besitzen. Die Deutsche Policenaufwertung AG besaß diese Erlaubnis nicht. Folglich wurde der verantwortliche, ehemalige Verwaltungspräsident zum Schadenersatz verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig.
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Kapitalmarktrecht
Nach den Insolvenzanträgen der Future Business KGaA und der Prosavus AG am 13. November 2013 meldet auch die ecoConsort AG Insolvenz an. Damit weitet sich der Finanzskandal um Infinus weiter aus, bei dem die Staatsanwaltschaft Dresden gegen mehrere Infinus-Manager und Aufsichtsräte wegen Betrugsverdachts ermittelt.
Die ecoConsort AG sammelte Gelder der Anleger durch Orderschuldverschreibungen und nutzte diese für nachhaltige Investments. Bis Ende März 2013 sollen Anleger rund 28 Millionen Euro investiert haben. Durch die Insolvenz der ecoConsort AG könnte Anlegern nun der Totalverlust drohen.
Dennoch bestehen Chancen für betroffene Anleger:
Der Bundesgerichtshof stellt klare Grundregeln zur korrekten Finanzberatung auf. Die Beratung hat vollständig, korrekt und verständlich zu erfolgen, ansonsten können Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. Vermittler geltend gemacht werden. Auch die Firma für die er auftritt wäre gegebenenfalls zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer sich an der ecoConsort AG oder einer anderen Gesellschaft der Infinus-Gruppe beteiligt hat, sollte seinen Fall umgehend prüfen lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Strauch & Diehl vertritt Anleger gegen diverse Berater und Vermittler, welche die Beteiligungen an der ecoConsort AG empfohlen haben.
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