06021 584382 0 kanzlei@strauchdiehl.de

Beratung zum Erbrecht für Kinder in Aschaffenburg: Was gilt bezüglich Pflichtteil und Erbfolge?

Das Erbrecht für Kinder ist ein zentrales Thema, wenn es um die Absicherung der nächsten Generation geht. Ob gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil oder individuelle Regelungen durch ein Testament – die rechtlichen Vorgaben sind oft komplex und werfen viele Fragen auf. Besonders, wenn komplizierte familiäre Konstellationen oder hohe Vermögenswerte vorliegen, ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wir beraten Sie in Aschaffenburg, welche Ansprüche Kinder laut Erbrecht haben und verhelfen Ihnen zu rechtlicher Klarheit.

Wie regelt das Erbrecht die Ansprüche der Kinder?

Wenn kein Testament vorliegt, greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Kinder gehören dabei zur ersten Ordnung gemäß § 1924 BGB und erben zu gleichen Teilen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um leibliche, adoptierte oder uneheliche Kinder handelt. In Patchworkfamilien ist die Erbregelung komplexer, da Stiefkinder in der gesetzlichen Erbfolge zunächst nicht berücksichtigt werden. Sie können jedoch durch ein Testament oder einen Erbvertrag begünstigt werden. Hinterlässt der Erblasser einen Ehepartner, wird das Erbe zwischen diesem und den Kindern aufgeteilt. Im deutschen Erbrecht haben Kinder somit einen zentralen Platz in der Nachlassverteilung.

 

Pflichtteil im Erbrecht: Was steht Kindern zu?

Auch wenn Kinder im Testament nicht bedacht werden, haben sie in der Regel Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausbezahlt. Besonders bei Enterbungen ist das Pflichtteilsrecht ein wesentlicher Schutzmechanismus für Nachkommen. Im Erbrecht kann Kindern der Anspruch auf einen Pflichtteil nur unter sehr speziellen Umständen entzogen werden, z. B. bei schweren Verfehlungen des Kindes gegenüber dem Erblasser.

Anwalts-Kanzlei Strauch & Diehl

Testament und Erbvertrag: individuelle Vermögensaufteilung

Eltern können das Erbe ihrer Kinder individuell durch ein Testament oder einen Erbvertrag gestalten. Ein Testament bietet Flexibilität, um etwa Regelungen für minderjährige Kinder oder ein besonderes Vermächtnis festzulegen. Mit einem Erbvertrag können verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, die nicht einseitig geändert werden können. Eine professionelle Beratung durch einen Anwalt ist hierbei unerlässlich, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Als Anwalt für Erbrecht in Aschaffenburg kann Achim Strauch Ihnen helfen, die Balance zwischen Ihren Wünschen und den Rechten der Erben zu finden.

 

Rechtliche Unterstützung beim Erbrecht für Kinder: Ihr Anwalt in Aschaffenburg

Als Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Achim Strauch Mandanten im Raum Aschaffenburg bei Themen wie:

  • Gestaltung eines rechtssicheren Testaments
  • Durchsetzung des Pflichtteils
  • Klärung von Ansprüchen in einer Erbengemeinschaft
  • Regelungen zum Sorgerecht bei minderjährigen Kindern

Die komplexen gesetzlichen Vorgaben im Bereich Erbrecht für Kinder erfordern sorgfältige Planung und fundierte Beratung. Herr Strauch hilft Ihnen, Konflikte zu vermeiden und Ihre Wünsche klar zu formulieren.

Jetzt Kontakt aufnehmen – Beratung zum Erbrecht für Kinder in Aschaffenburg

Die Regelungen zum Erbrecht sind komplex und oft mit rechtlichen Stolperfallen verbunden. Ein Rechtsanwalt unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass rechtssicher zu regeln. Ob Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft – eine professionelle Beratung schafft Klarheit und sorgt dafür, dass Ihr Wille auch rechtlich umgesetzt wird.

Möchten Sie mehr über das Erbrecht für Kinder erfahren oder Ihre Nachlassregelung individuell gestalten? Als Fachanwalt für Erbrecht steht Ihnen Achim Strauch in Aschaffenburg mit seiner langjährigen Erfahrung zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich umfassend beraten.

Rufen Sie uns jetzt an:

06021 584382-0

Oder schreiben Sie über unser Kontaktformular