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Erbschein – Bedeutung, Beantragung und Kosten im Überblick

Ein Erbschein ist im Erbrecht unverzichtbar, wenn es darum geht, eine Erbberechtigung nachzuweisen. Dieser Beleg erlaubt es dem Erben, das Erbe anzutreten und alle rechtlichen sowie finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Nachlass zu regeln. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist häufig erforderlich, um Ansprüche bei Banken oder Behörden geltend zu machen.

Wann ist ein Erbschein notwendig?

Ein Erbschein wird benötigt, wenn ein Erbe seine Erbberechtigung gegenüber Dritten – wie Banken oder Vermietern – nachweisen muss. Besonders bei Erbschaften, die Immobilien oder wertvolle Konten umfassen, ist der Erbschein ein Pflichtdokument. In folgenden Fällen ist ein Erbschein notwendig:

  • Grundbuchänderungen – beim Eigentumsübergang auf Erben bei Immobilienbesitz
  • Bankgeschäfte – bei der Verfügung über Konten und Depots des Erblassers
  • Vertragsangelegenheiten – um Verträge des Erblassers weiterzuführen oder zu kündigen

 

Was kostet die Beantragung eines Erbscheins?

Die Kosten für einen Erbschein hängen maßgeblich vom Nachlasswert ab und setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. Dabei können die Kosten erheblich variieren:

  • Gerichtsgebühren: Die Gebühren werden auf Basis des Nachlasswertes berechnet.
  • Notargebühren (optional): Falls der Antrag über einen Notar erfolgt, fallen zusätzliche Kosten an, die in der Regel die gesetzliche Mehrwertsteuer beinhalten.
  • Anwaltskosten (optional): Ein Rechtsanwalt kann Erben helfen, komplexe Erbfälle zu klären oder bei der Beantragung des Erbscheins unterstützen.
Anwalts-Kanzlei Strauch & Diehl

Wie funktioniert der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins?

Der Antrag auf einen Erbschein kann direkt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden. Antragsberechtigt sind in der Regel die Erben, Miterben oder – in besonderen Fällen – auch Gläubiger des Erblassers. Für die Beantragung müssen dem Nachlassgericht oder Notar folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden
  • Personalausweis des Antragsstellers
  • eidesstattliche Versicherung zur Richtigkeit der Angaben

Je nach Komplexität des Erbfalls kann es sinnvoll sein, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Besonders bei Miterben oder uneindeutigen Testamentslagen hilft Ihnen Fachanwalt Achim Strauch dabei, die Beantragung rechtssicher zu gestalten.

 

Gibt es Alternativen zum Erbschein?

In einigen Fällen ist ein Erbschein entbehrlich, zum Beispiel bei Vorlage eines notariellen Testaments. Häufig akzeptieren Grundbuchämter und Banken das Testament, wenn es notariell beglaubigt ist. Eine weitere Möglichkeit sind Vollmachten: Bei Vorliegen einer transmortalen Vollmacht, die auch nach dem Tod des Erblassers gültig ist, können Erben vielfach ohne Erbschein handeln.

Diese Alternativen können unter Umständen Zeit und Kosten sparen, wenn die Erbenstellung anderweitig eindeutig nachgewiesen ist.

Rechtliche Unterstützung bei der Beantragung des Erbscheins

Ein Erbschein ist oft unerlässlich, um den Nachlass des Erblassers in vollem Umfang zu regeln und Verpflichtungen sowie Rechte als Erbe wahrzunehmen. Der Antrag ist beim Nachlassgericht zu stellen und mit Gebühren verbunden, die je nach Nachlasswert variieren. Um Unsicherheiten zu vermeiden und Klarheit bei der Abwicklung des Erbes zu schaffen, bietet die Kanzlei Strauch & Diehl aus Aschaffenburg Ihnen kompetente Unterstützung. Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Anliegen rund um den Erbschein mit einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Aschaffenburg zu besprechen.

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