Internationales Erbrecht: Nachlassplanung und Rechtsfragen klären
Das internationale Erbrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Durch die Globalisierung leben und arbeiten immer mehr Menschen über Ländergrenzen hinweg. Ein Erbfall kann daher komplex werden, wenn Vermögen oder Nachlassregelungen Erben in verschiedenen Staaten betreffen. Wir informieren, welche Regelungen im internationalen Erbrecht gelten und wie man den Herausforderungen frühzeitig begegnen kann.
Grundlagen des internationalen Erbrechts
Das internationale Erbrecht regelt, welches nationale Recht bei einem grenzüberschreitenden Erbfall angewendet wird. Entscheidend sind dabei Faktoren wie der letzte Aufenthalt des Erblassers oder der Ort des Nachlasses.
In der EU gilt seit 2015 die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), die in vielen Fällen die Anwendung eines einheitlichen Rechts erleichtert. Besonders wichtig ist hierbei der Begriff des „Erbstatuts“, der festlegt, welches nationale Recht für den gesamten Nachlass anzuwenden ist.
Welches Recht gilt bei einem Erbfall im Ausland?
Das anwendbare Recht im internationalen Erbrecht richtet sich grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Hier greift das internationale Privatrecht (IPR), das für grenzüberschreitende Fälle festlegt, welche nationale Rechtsordnung zur Anwendung kommt. Diese sogenannten Kollisionsnormen regeln den Zusammenhang zwischen unterschiedlichen Rechtsordnungen.
Für Bürger der EU sieht die EU-Erbrechtsverordnung folgende Regelungen vor:
- Das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers ist maßgeblich.
- Eine Rechtswahl ist möglich. So können Sie festlegen, dass deutsches Erbrecht gilt, auch wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert haben.
Bei Erbfällen außerhalb der EU, etwa in den USA oder der Schweiz, gelten abweichende Vorgaben. Hier ist eine umfassende Beratung unverzichtbar, um Konflikte zu vermeiden.
Nachlassplanung im internationalen Kontext
Ein Testament ist das wichtigste Instrument, um den Nachlass auch international rechtssicher zu regeln. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu beachten:
- Rechtswahl: Sie können im Testament bestimmen, welches nationale Erbrecht angewendet wird.
- Steuern: Internationale Erbfälle können durch Doppelbesteuerung belastet sein. Hier sollte frühzeitig geprüft werden, wie die Steuerlast minimiert werden kann.
- Nachlassaufteilung: Klare und eindeutige Verfügungen im Testament verhindern Streitigkeiten unter den Erben.
Ein Anwalt für Erbrecht kann Sie dabei unterstützen, diese Regelungen optimal zu gestalten.
Herausforderungen bei internationalen Erbfällen
Internationale Erbfälle bringen oft besondere Herausforderungen mit sich, die eine sorgfältige Planung und fundierte juristische Unterstützung erfordern. Unterschiedliche rechtliche Systeme der beteiligten Länder können zu Konflikten führen, beispielsweise wenn mehrere Staaten gleichzeitig Ansprüche auf die Nachlassregelung erheben. Auch die Durchsetzung eines Testaments im Ausland gestaltet sich häufig schwierig, da die Anerkennung von Urkunden und die Zusammenarbeit zwischen Behörden nicht immer reibungslos funktionieren. Ein weiteres Problem ist die steuerliche Belastung, die durch unterschiedliche Steuergesetze und mögliche Doppelbesteuerung erheblich steigen kann. Eine frühzeitige und umfassende Planung sowie die Berücksichtigung internationaler Besonderheiten helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen und Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden.
Internationales Erbrecht: Wir bieten rechtliche Unterstützung!
Ein Erbfall im Ausland kann kompliziert sein, doch mit einer professionellen Nachlassplanung vermeiden Sie Unklarheiten. Als Anwalt für Erbrecht in Aschaffenburg unterstützt Achim Strauch Sie bei allen Fragen rund um das internationale Erbrecht – von der Erstellung eines Testaments bis zur Regelung von grenzüberschreitenden Nachlässen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
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