Ehemaliger Präsident der Deutschen Policenaufwertung AG zum Schadenersatz verurteilt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten der Deutschen Policenaufwertung AG verurteilt, an einen Anleger dieser Gesellschaft über 23.000,00 € zu zahlen. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften nicht besaß. Daraus resultierte der Schadenersatzanspruch des klagenden Verbrauchers.
Der Kläger hatte im Jahre 2012 einen Kauf- und Abtretungsvertrag mit der Deutschen Policenaufwertung AG abgeschlossen. Diese Gesellschaft kaufte den Lebensversicherungsvertrag des Klägers und sicherte diesem zu, den Kaufpreis im Jahre 2029 in Höhe von 150 % der Kaufpreissumme zurückzuerstatten.
Das Landgericht Frankfurt am Main stellte fest, dass dies ein Geschäft ist, welches nur Kreditinstitute oder Institute tätigen dürfen, welche eine Erlaubnis besitzen. Die Deutsche Policenaufwertung AG besaß diese Erlaubnis nicht. Folglich wurde der verantwortliche, ehemalige Verwaltungspräsident zum Schadenersatz verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Kanzlei Strauch & Diehl gerne zur Verfügung.