Schadensrecht

Unfälle, vorsätzlich begangene Körperverletzungen und Schädigungen der Gesundheit führen nicht nur zu materiellen Einbußen. Häufig muss der Geschädigte erhebliche physische und psychische Einschränkungen erleiden.

In diesem Falle besteht ein Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld. Es soll dem Geschädigten nicht nur einen angemessenen Ausgleich für seine nichtvermögensrechtlichen Schäden bieten. Vielmehr trägt das Schmerzensgeld auch dem Gedanken Rechnung, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet.

Schadensrecht

Wir errechnen Ihre Schmerzensgeldansprüche der Höhe nach und setzen diese für die Vergangenheit und Zukunft qualifiziert durch. Dabei schildern wir ausführlich den etwaigen Behandlungsverlauf und verringern so das Prozess –und Kostenrisiko.

Rechtsanwälte: Jutta Diehl / Achim Strauch

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