Sozialversicherungsrecht
Die Sozialversicherung ist in vier Zweige gegliedert:
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die gesetzliche Krankenversicherung
- die gesetzliche Unfallversicherung
- die Pflegeversicherung
Daneben zählt die Arbeitslosenversicherung zum Sozialversicherungsrecht.
Wir helfen Ihnen bei Problemen und Fragen in allen diesen Bereichen der Sozialversicherung.
Möchten Sie Ihre Rente, Arbeitslosengeld, die Anerkennung als schwerbehindert oder bestimmte Leistungen wie Behandlungskosten oder Kur beantragen? Wir beraten Sie bei Ihrem Antrag und unterstützen Sie bei der Korrespondenz mit dem Sozialversicherungsträger.
Haben Sie bereits einen Bescheid erhalten, den Sie nicht verstehen oder der für Sie negativ ist? Wir prüfen den Bescheid und empfehlen Ihnen die für Sie beste Vorgehensweise – bis hin zu einer vielleicht notwendigen Klage.
Häufig ist auch die Frage zu klären, ob Sie verpflichtet waren oder sind, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen (Stichwort „Scheinselbständigkeit“).
Beschäftigen Sie zum Beispiel freie Mitarbeiter, arbeiten Sie im Betrieb eines Familienangehörigen oder sind Sie Geschäftsführer, kann die falsche Einordnung als „selbständig“ oder „abhängig beschäftigt“ erhebliche Konsequenzen haben – bis hin zur Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre oder der Verlust der Altersrente.
Wir helfen Ihnen, schon im Vorfeld die für Sie günstigste Beschäftigungsform zu finden, die Verträge entsprechend zu gestalten und das Risiko zu verringern.
Wenn Sie sich für Informationen rund um Arbeitslosengeld und Arbeitsvermittlung interessieren, klicken Sie einfach auf folgenden link: www.arbeitsagentur.de
Arbeitsrecht
Rechtsanwälte: Jutta Diehl / Achim Strauch