Strafrecht
Wenn strafrechtliche Ermittlungen gegen eine Person geführt werden, wird diese Person als Beschuldigter bezeichnet. Ermittlungen werden durch die Strafverfolgungsbehörden bereits eingeleitet, wenn ein so genannter Anfangsverdacht besteht. Dazu muss kein Kapitalverbrechen verübt worden sein. Häufig ist der Beschuldigte sich keiner Schuld bewusst.
Wer Beschuldigter ist, sollte sich bereits im Ermittlungsverfahren anwaltlich vertreten lassen, um gravierende und kostenintensive Fehler zu vermeiden.
Wir beantragen für Sie die erforderliche Akteneinsicht, führen die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft und vertreten Sie im Falle der Anklageerhebung bzw. im Bußgeldverfahren.
Arbeitsrecht
Rechtsanwälte: Jutta Diehl / Achim Strauch