Landgericht Bochum weist Klage der ALAG zurück!
Das Landgericht Bochum hat unter dem 10.04.2014 eine Klage der „ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG“ auf Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen gegen eine Anlegerin abgewiesen.
Die Anlegerin, vertreten durch die Kanzlei Strauch & Diehl, beteiligte sich 2002 und 2004 am Leasingfonds „ALAG“. Dieser wurde von dem Emissionshaus „Rothmann & Cie AG“ emittiert. Der Vermittler versprach der Anlegerin jährliche Zinsen in Höhe von 10 % des angelegten Geldes und eine Verdoppelung des eingesetzten Kapitals. Die Anlegerin unterzeichnete die Beteiligung an der „ALAG“. Dabei handelte es sich um eine höchst risikoreiche Geldanlage.
Die „ALAG“ informierte im Sommer 2009 eine Vielzahl der Anleger über die Insolvenz. Die Anleger verloren nicht nur ihr eingesetztes Kapital, sondern sollten auch die ohnehin niedrigen Ausschüttungen an die Gesellschaft zurückzahlen. Auch die Anlegerin wurde dazu aufgefordert. Diese weigerte sich. Dagegen klagte die „ALAG“ vor dem Landgericht Bochum.
Der Bochumer Richter beurteilte die geforderten Rückzahlungen als treuwidrig. Die Klage der „ALAG“ hatte keinen Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.