Verkehrsrecht

Wer im Rahmen eines Verkehrsunfalls körperliche und materielle Schäden erlitten hat, kann gegen den Haftpflichtversicherer, den Fahrer und den Halter Schadensersatz-und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Häufig bieten die Haftpflichtversicherungen nach einem Verkehrsunfall an, das beschädigte Fahrzeug abzuholen und sich um die weitere Schadensabwicklung zu kümmern.

Verkehrsrechtsexperten warnen davor, die Regulierung des eigenen Schadens einfach aus der Hand zu geben. Häufig werden die Fahrzeuge lediglich notdürftig und zu Dumpingpreisen instand gesetzt. Darüber hinaus werden etwaige weitere Ansprüche des geschädigten Fahrzeughalters, z.B. Nutzungsausfall, Vorhaltekosten, Auslagenpauschale usw. nicht berücksichtigt.

Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Schadens und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung und dem Gegner durchzusetzen.

Rechtsanwälte: Jutta Diehl / Achim Strauch

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