Das Landgericht Limburg an der Lahn hat das St. Vincent Krankenhaus zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt. Die Klage wurde von den Eltern eines Kleinkindes erhoben. Im Jahre 2016 begab sich die Mutter der kleinen Klägerin ins Krankenhaus. Es wurde ein Kaiserschnitt durchgeführt. Das Kind wurde dabei an der Stirn verletzt. Es blieb eine Narbe zurück. Das Krankenhaus leugnete während des gesamten Verfahrens seine Verantwortlichkeit. Das Landgericht Limburg hat sich davon nicht beeindrucken lassen. Die Klinik wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz für die Zukunft verurteilt. Die Klageanträge der Kanzlei Strauch & Diehl wurden vom Landgericht bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Degussa Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Degussa Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen Am 02.10.2020 hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Degussa Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 7.000,00 € an den Kläger erstatten muss. Ursprünglich hatte der Kläger im...